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    AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Mittwoch, 22. Oktober 2008

    1. Allgemeines

    Für alle Geschäfte gelten ausschließlich nachfolgende Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit Auftragserteilung anerkennt. Mündliche Abreden sowie abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    2. Angebot / Preis

    1. Unsere Angebote erfolgen hinsichtlich Preisen, Mengen, Lieferzeiten sowie Liefermöglichkeiten stets freibleibend und ohne Garantie.
    2. Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ von uns schriftlich bestätigt worden.
    3. Wir übernehmen keinerlei Beschaffungsrisiko, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer getroffen.
    4. Die Lieferung durch uns steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wir werden dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet.
    5. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise und Bedingungen gelten nur für den einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten als neue Aufträge. Unsere Preise verstehen sich frei Regensburg, netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Frachtkosten bis Bestimmungsort.

    3. Lieferung

    1. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 50,00; bei Aufträgen unter diesem Betrag wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 10,00 berechnet.
    2. Eine Unter- bzw. Überlieferung bis zu 5 % der Bestellmenge ist (bei Massenartikeln) zulässig. Musterlieferungen werden grundsätzlich berechnet und nicht zurückgenommen.
    3. Die Waren reisen auf dem Weg zum Käufer und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung (die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist), auf Kosten des Käufers. Die Kosten der Rücksendung (die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist), trägt der Käufer auch, wenn die Ware an einen vom Käufer bestimmten Empfänger versendet wurde sowie bei Frankolieferungen
    4. Wir sind berechtigt, Teillieferungen in zumutbarem Umfang auszuführen. Verpackungskosten werden nach Aufwand berechnet, Eil- und Expressversand gehen zu Lasten des Kunden.
    5. Bei Großaufträgen behalten wir uns eine gesonderte Abwicklung bezüglich Lieferung und Bonitätsprüfung vor. Wird uns nach Abschluss eines Vertrages oder nach Lieferung der Ware bekannt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrage, zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter oder Vorauszahlung noch zu liefernder Ware mit sofortiger Fälligkeit berechtigt.
    6. Erstlieferungen an Neukunden erfolgen grundsätzlich per Nachnahme oder Vorauskasse abzüglich 3 % Skonto, falls wir keine für uns überprüfbaren Referenzen erhalten. Auslandslieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme oder Vorauskasse abzüglich 3 % Skonto sowie immer unverzollt und unversteuert auf Gefahr des Empfängers.

    4. Zahlung / Eigentumsvorbehalt

    1. Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt abzüglich 2 % Skonto oder 14 Tagen netto. Bei Bankeinzug, Barzahlung oder Vorauskasse gewähren wir 3 % Skonto.
    2. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 in Rechnung gestellt; dies gilt nicht für die Erstmahnung. Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an.
    3. Musterproduktionen werden mit Auslieferung der Muster unverzüglich zur Zahlung fällig und mit der Endproduktion verrechnet.
    4. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Vertrag einschließlich eventueller Verzugszinsen und sonstiger Nebenansprüche wie Aufwendungsersatz, Kosten der Rechtsverfolgung etc. unser Eigentum. Mit Abschluss des Vertrages tritt der Käufer den Herausgabeanspruch gegen Dritter bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an uns ab. Wird für die Beschädigung oder Zerstörung der gelieferten Ware Ersatz geleistet, tritt dieser an die Stelle der ursprünglich übereigneten Waren. Im Übrigen haftet der Käufer für jede Beschädigung oder den Verlust der Vorbehaltswaren.

    5. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Deutsches Recht

    1. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Hauptgeschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz zudem Erfüllungsort. Gleiches gilt für Vertragspartner ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland.
    3. Auf die Geschäftsbeziehung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung.

    6. Reklamationen

    1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware sowie Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wird. Solche offensichtlichen Mängel sind beim Lieferanten unverzüglich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen unverzüglich nach dem Erkennen durch den Käufer gerügt werden. Bei Verletzungen der Untersuchung- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
    2. Geringe, zumutbare Farb-, Form- und Strukturabweichungen gegenüber Mustern oder Katalogabbildungen sind unvermeidlich und können nicht gerügt werden.
    3. Geringe Abweichungen von den angegebenen Maßdaten der zu liefernden Gegenstände sind handelsüblich und soweit dem Käufer zumutbar auch zulässig.

    7. Gewährleistung

    1. Soweit sich nachstehend (Ziff. 7b) und 7c)) nichts anderes ergibt, sind Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
    2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ein Personenschaden vorliegt oder es sich um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt. Sie gelten ferner dann nicht, wenn der Käufer Ansprüche auf Schadensersatz aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache gegen den Verkäufer hat oder dieser einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
    3. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
    4. Rücksendungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung, andernfalls kann die Annahme verweigert werden.

    8. Abtretungsverbot:

    Die Abtretung sämtlicher Forderungen des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.

    9. Datenschutz / Gewerbliche Schutzrechte:

    1. Wir sind berechtigt, alle die den Kunden betreffenden Daten entsprechend den im BDSG getroffenen Regelungen zu verwerten.
    2. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm erteilte Aufträge vom jeweiligen Inhaber der entsprechenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Kennzeichen- und Urheberrechte, genehmigt sind. Wir übernehmen keine Haftung für Ansprüche, die sich aus der Beeinträchtigung dieser Rechte ergeben. Der Besteller verpflichtet sich, uns völlig von Ansprüchen der Inhaber dieser Schutzrechte freizustellen.
    3. Ebenso erteilt uns der Besteller bei Auftragserteilung die ausdrückliche Einwilligung des Schutzrechteinhabers, für ihn gefertigten Artikel abzulichten und in unseren jeweiligen Katalogen darzustellen.

    10. Salvatorische Klausel:

    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

    Letzte Aktualisierung (Montag, 17. November 2008)

    Unser Werdegang

    1997
    Firmengründung „Birgit Schreckling Import Werbeartikel“, Einzelunternehmen

    1998
    Umbenennung in Logo Motion Import Werbeartikel

    2014
    Umzug in die eigenen Räume direkt neben der Universität Regensburg:
    Ludwig-Thoma-Str. 43, 93051 Regensburg

    2015
    Neue Sotimente mit Spezialitäten aus aller Welt

    Unsere Leistungen

    Logo Motion ist seit 1997 ein Einzelunternehmen und wird seither von der Gründerin und Inhaberin Birgit Schreckling persönlich geführt. Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Branche können wir Ihnen schnell Lösungen anbieten. Sollten Sie auf der Suche nach ergänzenden Partnern sein, können wir Ihnen erfahrene Unternehmen empfehlen. Damit Ihr Projekt ein voller Erfolg wird.

    Wir importieren und exportieren seit 1997 individuell angefertigte wie auch standardisierte Werbeartikel aus und in alle Welt.

    „Schrecklich schöne Werbung“ ist dabei unser Motto und auch Einzelanfertigungen sowie Kleinmengen ab 50 Stück oder Liefertermine unter 2 Wochen bzw. sogar „über das Wochenende“ sind realisierbar.

    Ihre Birgit Schreckling

    Kontakt für Fragen und weitere Infos

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